Elektronische Patientenakte
Mehr Überblick über Gesundheitsdaten
Im Januar gab es Änderungen und Aktualisierungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte. Die Betriebskrankenkasse Technoform beantwortet häufig gestellte Fragen.
Schon immer führten Ärztinnen und Ärzte Unterlagen über ihre Patientinnen und Patienten. Darin sind Erkrankungen und Behandlungen aufgeführt. Gespeichert waren sie nur auf den Computern der Praxen. Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ist es möglich geworden, Gesundheitsinformationen so zu bündeln, dass alle Ärztinnen und Ärzte, die an einer Behandlung beteiligt sind, die Daten schnell griffbereit zur Verfügung haben.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Patientinnen und Patienten haben über ihre persönliche digitale Akte selbst die Kontrolle. In dieser können sie berechtigte Personenkreise, zum Beispiel behandelnde Ärztinnen und Ärzte, oder persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten. Patientinnen und Patienten haben auch die Möglichkeit, einzelne Daten daraus zu löschen. Ebenfalls ist es möglich, einzelnen Praxen oder Krankenhäusern keinen oder keinen vollständigen Zugriff auf die ePA zu gewähren.
Welchen Vorteil bringt die ePA?
Der durch jede Einzelperson selbst gesteuerte und kontrollierte digitale Datenaustausch kann dabei helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern.
Was hat sich ab Januar 2025 geändert?
Seit dem 15. Januar 2025 wurde die ePA in einem Zeitraum von sechs Wochen automatisch für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten angelegt. Zuvor musste der Zugang zur ePA aktiv bei der Betriebskrankenkasse (BKK) Technoform angemeldet werden.
Was ist für die Nutzung nötig?
Die BKK Technoform stellt die sogenannte ePA-Anwendung für Endgeräte wie Smartphones oder Computer bereit. Zusätzlich werden Gesundheitskarte plus PIN oder Personalausweis plus PIN benötigt. Die Anwendung ist auch ohne Endgerät nutzbar.
Welche Inhalte kann die ePA enthalten?
- Notfalldatensatz, etwa zu Vorerkrankungen, Allergien, Angaben zu Implantaten, aber auch Kontaktinformationen über Angehörige, Pflegeeinrichtungen und behandelnde Arztpraxen/Einrichtungen
- aktuelle Medikation
- Briefe und Berichte, etwa zu stationärer Behandlung, Briefe ambulanter Fachkräfte, Infos aus Physiotherapien oder von anderen Heilberufen
- Befunde von Laboruntersuchungen, apparativen Untersuchungen und bildgebenden Verfahren
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Was kann man tun, wenn man die ePA nicht nutzen möchte?
Wer keine ePA haben oder einzelne Anwendungsfälle der ePA nicht nutzen möchte, widerspricht bei der Krankenkasse. Einen Widerspruch kann man jederzeit widerrufen.
Weitere Informationen: www.bkk-technoform.de/ePA
Bei Fragen können Sie sich gern an ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens wenden (Übersicht im lokalen Intranet auf der Betriebsratsseite) oder Kontakt per E-Mail aufnehmen oder für Berlin WBC@kws.com.
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