Arbeit

Erste Hilfe

Verhalten im Notfall

Unfall, was nun?

Wie verhält man sich bei und nach einem Unfall? Das erklärt unsere Betriebliche Katastrophenschutzorganisation (BKO).

Die Erste Hilfe fängt bei den Ersthelferinnen und Ersthelfern an durch Absetzen des Notrufs oder unmittelbare Maßnahmen. Ersthelferin oder Ersthelfer sind alle, die als Erste am Unfallort eintreffen oder den Unfall unmittelbar miterleben. Zusätzlich gibt es eine betriebsinterne Ausbildung via Success Factors, ab diesem Jahr auch auf Englisch.

Bei beispielsweise Bewusstseinsverlust, großflächigen Verletzungen oder starken Blutungen ist es ratsam, die KWS Betriebssanitäterinnen und -sanitäter über die interne Notrufnummer hinzuzuziehen. Sie können erweiterte Erste Hilfe leisten und die weitere Vorgehensweise unmittelbar nach dem Unfall einschätzen.

Rettungsketten was tun bei größeren Unfällen?

Allgemein gilt: Unfallort absichern, auf Eigenschutz achten und weitere Kolleginnen und Kollegen herbeirufen. Auf dem Betriebsgelände ist ein Notruf über die interne Rufnummer abzusetzen, durch die man mit dem priorisierten Notfalltelefon des Empfangs verbunden wird.

Das Empfangspersonal alarmiert die Betriebssanitäterinnen und -sanitäter und je nach Notfalllage auch den externen Rettungsdienst. Damit der Empfang diese zum richtigen Ort auf unserem großen Betriebsgelände senden kann, ist die Wahl der internen Notrufnummer wichtig.

Kommt es bei Arbeitseinsätzen auf dem Feld zu einem Unfall, empfehlen sich Alarmierungs-Apps wie BIWAPP oder Nora, die einen Notruf inklusive Standortlokalisierung absetzen. Auf Dienstreisen innerhalb Europas und für Mitarbeitende, die an anderen Standorten als Einbeck tätig sind, sollte direkt die internationale Notrufnummer 112 gewählt werden.

Erfordert ein Unfall keinen Rettungswagen, aber einen Arztbesuch, gibt es online eine Liste mit den nächstgelegenen Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzten: diva-online.dguv.de. In der Praxis sollte die Mitgliedsnummer unserer zuständigen Berufsgenossenschaft SVLFG angegeben werden (0311 55 25 879). Diese sichert auch Unfälle auf dem Arbeitsweg ab.

Verhalten nach einem Arbeitsunfall

Kleinere Unfälle werden mit einem Begleitzettel dokumentiert. Diese sind an den Pflasterspendern und den Verbandskästen zu finden und können bei den Betriebssanitäterinnen und -sanitätern oder beim Empfang abgegeben werden. Größere Unfälle müssen den Vorgesetzten mittels Unfallanzeige gemeldet ­werden.

Unfälle, aus denen eine mindestens dreitägige Arbeitsunfähigkeit resultiert, sind unverzüglich dem oder der Vorgesetzten zu melden. Dabei ist es immer ratsam, den Unfallhergang noch einmal zu durchleuchten, um eventuelle Präventionsmaßnahmen zu prüfen.

Im Intranet gibt es alle Infos zum Verhalten im Notfall. |

INFO

50 Jahre BKO

Die BKO feiert 2025 ihr fünfzigjähriges Bestehen und lädt am 8. Oktober von 10 bis 16 Uhr zu einem Aktionstag auf dem Betriebsgelände in Einbeck ein. Es gibt spannende Stationen, Vorführungen und interaktive Mitmachaktionen. Zugleich können alle Teilnehmenden die Menschen und die Technik kennenlernen, die im Ernstfall zur Stelle sind. |

Bei Interesse am Betriebssanitätsteam wenden Sie sich an:

Anja Fröschle

anja.froeschle@kws.com


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