ISO-14001-Zertifizierung
Beitrag zur Nachhaltigkeit
Seit über 20 Jahren heißt es im Frühjahr: „Die ISO-Auditoren kommen.“ Beim Umweltmanagement nach ISO 14001 hat sich 2021 einiges geändert.
Wer einmal einen Blick auf die ISO-Normen wirft, wird schnell feststellen, dass diese meist etwas sperrig zu lesen sind. Man fragt sich schnell: Was hat das mit unserem Geschäft zu tun, warum machen wir das überhaupt? Aber wenn man die Anforderungen übersetzt, wird der Praxisbezug schnell klar: Es ist wichtig, dass wir wissen, was unsere Kunden, die Gesellschaft und unsere Stakeholder auch in Bezug auf den Umweltschutz von uns erwarten.
Die Norm ISO 14001 für Umweltmanagement fordert unter anderem, dass die Unternehmensleitung klare Umweltziele vorgibt und die Ressourcen bereitstellt, um die Ziele zu erreichen.
Genau hier setzte im vergangenen Jahr eine Veränderung an: Wir leiten die Umweltziele seitdem aus den strategischen Nachhaltigkeitszielen ab und wir stellen Maßnahmen heraus, die einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leisten. Wir suchen nach Möglichkeiten, CO2-Emissionen zu reduzieren, oder wir verringern den Ressourceneinsatz dank Züchtung. Die Norm schreibt in diesem Zusammenhang von „Umweltaspekten“. Sofern Zahlen zu Energiemengen, Abfall und so weiter erforderlich sind, greifen wir auf die Daten zurück, die ohnehin zentral im Rahmen des jährlichen Nachhaltigkeitsreportings erfasst werden.
Durch die Neuausrichtung erwarten wir, dass sich der Aufwand für die reine Zertifizierung deutlich reduziert. Und da wir im Bereich Umweltmanagement auch außerhalb von Einbeck einen sehr hohen Standard haben, kann der Geltungsbereich der ISO 14001 auf alle deutschen Standorte erweitert werden. Die Norm bietet den Rahmen für ein systematisches Vorgehen im Umweltschutz. Und mit der Zertifizierung können wir signalisieren, dass wir uns klar zum Umweltschutz bekennen. |
Info
Alle Zertifizierungsaktivitäten werden von GGR-GGS in enger Abstimmung mit GGR-RIM (HSE-Management, Nachhaltigkeitsmanagement) koordiniert. |
Group Standards
Handlungsrahmen
Die Guideline 1.2.6 Environment, Health and Safety setzt gruppenweit den übergreifenden Rahmen. Sie beschreibt Mindestanforderungen, die global an allen Standorten gelten.
Auf die besonderen Verpflichtungen an deutschen Standorten geht die neue Procedure 1.2.6.10 Betreiberpflichten ein. Sie legt fest, wer dafür zuständig ist, dass Anlagen sicher betrieben und gewartet werden. Die ebenfalls neue Procedure 1.2.6.9 Unternehmerpflichten richtet sich an alle Führungskräfte. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass jede und jeder Vorgesetzte den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihrem und seinem Verantwortungsbereich umsetzt und dass eine angemessene Kontrolle sichergestellt wird. Mehr Infos dazu im Intranet. |
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