Rätsel

KWSintern Gewinnspiel

200 Jahre Mendel, dritter Teil

Zu welcher unserer Kulturarten gehören die Sämlinge hier auf dem Bild?

In diesem Fall betrachten wir die Farbe des Hypokotyls, also des Stängelteils, der zwischen den Keimblättern und dem Boden liegt. Das Hypokotyl ist mal rot, mal grün. Das Merkmal spaltet sich, was beweist: Der Vater war nicht reinerbig beziehungsweise es gab Fremdeinstäubung.








200 Jahre Mendel

Die zweite Mendelsche Regel

In der Sommerausgabe der KWSintern haben wir die erste Mendelsche Regel vorgestellt: Wenn sich die Eltern in einem Merkmal (Beispiel: Blütenfarbe) unterscheiden, für das sie beide jeweils reinerbig sind, dann sind die Nachkommen der ersten Generation uniform, also gleich in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild (Phänotyp) und auf die Erbanlagen (Genotyp). Alle Individuen der Tochtergeneration (F1) sind mischerbig (hetero­zygot) und beim Phänotyp setzt sich das dominante Merkmal durch.

Die zweite Mendelsche Regel beschreibt die Gesetzmäßigkeiten, die bei der Kreuzung der mischerbigen Tochtergeneration auftreten: Die Nachkommen (F2) aus dieser Kreuzung sind untereinander nicht mehr uniform, sondern spalten sich sowohl im Genotyp als auch im Phänotyp auf: Das dominante Merkmal (rote Blütenfarbe) und das rezessive Merkmal (weiße Blütenfarbe) treten im Verhältnis 3 : 1 auf.

Mendel beschrieb also mit seiner zweiten Regel, dass sich die Nachkommen aufspalten, wenn die Kreuzungseltern mischerbig sind. Wir nutzen bei KWS auch den Umkehrschluss: Wenn sich Nachkommen aufspalten, dann war mindestens einer der Eltern nicht reinerbig! |

Gregor Mendel wäre in diesem Jahr 200 Jahr alt geworden. Weitere ­Informationen über den Forscher und seine bahnbrechenden Erkenntnisse finden Sie auf den ­folgenden Seiten im Internet:
www.gregormendel200.org oder www.gregor-mendel-stiftung.de/200-jahre-gregor-mendel.

Sie erhalten Gewinne aus dem KWS Werbemittelshop im Wert von jeweils bis zu 40 Euro.

Einsendeschluss: 4. November 2022. Die Redaktion wünscht viel Erfolg!

Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses in einem Arbeitsverhältnis mit KWS stehen, sowie ehemalige Mitarbeiter im Ruhestand und Kampagnenkräfte in Pausenzeiten. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich einverstanden, dass im Gewinnfalle Ihr Name und Ihr Bild in der KWSintern und gegebenenfalls im KWS Intranet veröffentlicht werden. Die Preise gewinnen die Teilnehmer, welche die richtige Lösung per E-Mail oder Post an die Redaktion der KWSintern (GMC-ESC) senden. Bei mehreren richtigen Lösungen entscheidet das Los unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Auszahlung der Preise in bar ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf Auszahlung des Gewinns.


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