Besuch im Amtsgericht
Fortbilden zum Wohle der Belegschaft
Unser Betriebsrat war vor Gericht – um sich weiterzubilden: Aus Fulda bringen die Teilnehmenden neues und vertieftes Wissen zu ihren Standorten mit.
Unsere Betriebsräte besuchten Verhandlungen am Arbeitsgericht in Fulda, um aus der Nachbesprechung für die eigene Arbeit zu lernen.
Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Grundlagen- und Spezialseminare sind wichtige Säulen, um die Arbeit im Gremium fachlich leisten zu können. Auch die sich ständig ändernden Arbeitsgesetze sowie die neueste Rechtsprechung machen es zwingend notwendig, sich über die aktuellen Entwicklungen auf dem neuesten Stand zu halten, um die Interessen der Belegschaft vertreten zu können. Der Betriebsrat der KWS SAAT SE & Co. KGaA war daher zu einer gemeinsamen Schulung des Seminaranbieters VLF Kassel in Fulda
Grundlagen im Arbeitsrecht, der Ablauf und Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens inklusive der Vorbereitung des Besuchs am Arbeitsgericht in Fulda waren die Lerninhalte des ersten Seminartages. Am zweiten Seminartag besuchte die Gruppe das Arbeitsgericht und verfolgte mehrere Fälle im Rahmen der sogenannten Güteverhandlungen. Hierbei geht es darum, einen weiteren Rechtsstreit zu vermeiden und eine gemeinsame Lösung der streitenden Parteien zu finden. Die einzelnen Fälle wurden anschließend im Gremium analysiert und nachbesprochen.
Die aktuelle Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Arbeit des Betriebsrats waren ein weiterer Schwerpunkt dieses Seminars. Insbesondere die aktuellen Urteile zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und die aktuellen Entwicklungen zum Nachweis- und zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz rundeten den dritten Tag ab. |
Eindrücke
„Neue Impulse und wertvoller Austausch“
Bei Fragen können Sie sich gern an ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens wenden (Übersicht im lokalen Intranet auf der Betriebsratsseite) oder Kontakt per E-Mail aufnehmen.
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