Betriebsrat

Interessenvertretung

Die Jugend
im Betrieb

Beschäftigte unter 18 Jahren sowie unsere Auszubildenden und die dualen Studierenden haben ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt.

Die neu gewählte Jugend- und Auszubildendenvertretung (von links): Henriette Karge, Ida Warnecke, Luca Kempf, Vivien Specht und Jonas Neller

Das Gremium der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) soll die Rechte und Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb vertreten. Um eine solche Interessensvertretung ins Leben zu rufen, muss es mindestens fünf Wahlberechtigte im Betrieb sowie einen Betriebsrat geben.

Bei KWS ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung seit Jahrzehnten üblich. Die Wahl der Vertretung findet in den Monaten Oktober und November statt. Die Anzahl der Mitglieder des Gremiums hängt von der Zahl der Wahlberechtigten ab. Bei der KWS am Standort Einbeck wurden im vergangenen Jahr in der Zeit vom 14. bis zum 18. November fünf Mitglieder gewählt – erstmals auch mit Auszubildenden über 25 Jahren auf der Wahlliste.

Die Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung regelt das Betriebsverfassungsgesetz, das auch den rechtlichen Grundstein für die Betriebsratstätigkeit legt. Das Gremium ist der Ansprechpartner für alle Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es soll darüber wachen, dass sich der Arbeitgeber an geltende Gesetze, wie das Berufsbildungsgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz, sowie an die geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hält.

Praxisbeispiele aus der Arbeit der JAV:

  • Beratung der jugendlichen Auszubildenden in Hinblick auf Fragen zu ihrer Ausbildung
  • Erarbeitung von Lösungen zu anfallenden Problemen mit Bezug auf Jugendliche und Auszubildende
  • Vorschläge an den Betriebsrat zur Verbesserung der Situation der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |

Schwerbehindertenvertretung

Vertraute Personen

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist im Betrieb Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte. Im November 2022 wurde die bisherige SBV wiedergewählt.

Wiedergewählt: Tamanie Polley (links) und Elke Herrmann

Menschen mit Schwerbehinderung, gleich welcher Art, haben oft mit ganz besonderen Herausforderungen zu kämpfen – privat und auch im Arbeitsleben. Bei der SBV geht es darum, ein besonderes Augenmerk auf spezielle Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen am jeweiligen Arbeitsplatz zu lenken. Denn nur so kann auch ein Mensch mit Einschränkungen sein Bestmögliches leisten.

Das Sozialgesetzbuch IX beinhaltet eine ganze Reihe von Gesetzen, die helfen sollen, die Betroffenen zu schützen und zu unterstützen. So sollen Nachteile ausgeglichen werden, die sie durch ihre Behinderung haben. Die SBV hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass all diese Gesetze, Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten werden. Die Vertretung unterstützt und vermittelt in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten oder eine Schwerbehinderte betreffen.

„Für mich bedeutet die Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung ganz einfach eines: Kolleginnen und Kollegen in schwierigen und sensiblen Situationen zu unterstützten und zu versuchen, das Bestmögliche für sie zu erreichen“, sagt Elke Herrmann, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Ebenso wie ihre Stellvertreterin Tamanie Polley wurde sie bei der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung im November 2022 wiedergewählt. Aufgerufen dazu waren Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte. |

Info

Siebzig Jahre Betriebsrat

Das heutige Betriebsverfassungsgesetz trat im Jahre 1952 in Kraft und machte den Weg frei für die Arbeiter und Angestellten der Klein Wanzlebener Saatzucht AG vorm. Rabbethge & Giesecke in Einbeck, am 13. März 1953 ihre Interessenvertretung zu wählen.

Der Betriebsrat bestand damals aus sieben Mitgliedern. Da die Arbeiter in der Überzahl waren, setzte sich der Betriebsrat aus fünf Arbeitern und zwei Angestellten zusammen. Die Gruppe der Arbeiter war zudem noch unterteilt in Mitarbeiter der Landwirtschaft, des Speichers sowie die Handwerker und Kraftfahrer. Aus der Gruppe der Arbeiter wurde Josef Heibach zum ersten Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Insgesamt gab es 252 wahlberechtigte Beschäftigte. Eine Wahlbeteiligung von 88 Prozent machte deutlich, wie wichtig der Belegschaft diese ersten demokratischen Betriebsratswahlen waren.

„Mit großem Stolz blicken wir heute zurück auf siebzig Jahre Betriebsratsarbeit bei der KWS in Einbeck“, sagt Jürgen Bolduan, der heute die Geschicke des Betriebsrats leitet. „Siebzig Jahre Betriebsrat, das bedeutet, dass Betriebsratsgenerationen vor uns siebzig Jahre lang die Arbeitsbedingungen im Unternehmen mitgestaltet haben, immer zum Wohle der Beschäftigten.“

Ein großer Dank geht an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in den zurückliegenden Jahrzehnten aktiv eingesetzt haben. |

Bei Fragen können Sie sich gern an ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens wenden (Übersicht im lokalen Intranet auf der Betriebsratsseite) oder Kontakt per E-Mail aufnehmen.


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